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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

10. Feb 2012 - 15:42 Uhr

Verkaufsoffener Sonntag in Freiburg - Stellungnahme der Kirchen

Beschluss‐Vorlage verkaufsoffener Sonntag, Gemeinderatssitzung 14.02.12

Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat,

mit Überraschung haben wir davon Kenntnis erhalten, dass bereits in der kommenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 14.02.12 über den Antrag, erstmalig einen verkaufsoffenen Sonntag in Freiburg durchzuführen, abgestimmt werden soll.

Gerne hätten wir die noch ausstehende Zeit für direkte Gespräche mit Vertretern Ihrer jeweiligen Fraktionen genutzt, um unsere bereits bekannte Position mündlich darzulegen. Dies ist uns aufgrund der knappen Zeit bis zum 14.02.12 nicht mehr möglich. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis und möchten Sie daher auf diesem Wege über unser Anliegen informieren. Wir wollen damit im Übrigen den Eindruck einer Unentschiedenheit korrigieren, der aus der Ratsvorlage entstanden sein mag, wenn es dort heißt, die Kirchen hätten sich bei der Anhörung durch die Verwaltung „nicht abschließend“ geäußert.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Sonn‐ und Feiertagsruhe verfassungsrechtlich geschützt. Sozialpolitische Zwecke wie Gründe des Schutzes der Religionsfreiheit stehen für die Begründung gleichrangig nebeneinander. Dadurch unterstützt der Gesetzgeber die Grundwerte der Verfassung: Die Arbeitsruhe dient Familien, Nachbarschaft, Vereinen, der Versammlung, Wissenschaft und Kunst sowie der Religion. Von Seiten der Kirchen möchten wir besonders darauf hinweisen, dass der wöchentliche Ruhetag am Sonntag eine der bedeutendsten kulturellen Errungenschaften zum Schutz der Menschenwürde und der menschlichen Gemeinschaft darstellt. Alle großen Religionsgemeinschaften in unserem Kulturraum kennen diese Zäsur im Wochenlauf.

Dabei ist uns selbstverständlich bewusst, dass es verschiedene Berufe gibt, bei denen eine Sonntagsarbeit unumgänglich und für unser aller Wohl notwendig ist.

In der Diskussion wird hin und wieder angeführt, dass die evangelische und katholische Kirche um eines ihrer vermeintlich letzten Privilegien kämpft, das nur noch für eine Minderheit relevant sei. Hier ist genau das Gegenteil der Fall: Die Sonntagsruhe, die ihren Wurzeln nach ein christlicher Feiertag ist, ist natürlich für die Kirchen und die Feier des Gottesdienstes als Erinnerung an Ostern und damit der Vergewisserung von Hoffnung und Lebenshalt über den weltlichen Horizont hinaus die Grundlage schlechthin. Jedoch steht für uns ebenso das für alle Menschen bedeutsame Signal dahinter, ihr Leben nicht auf permanente Leistung und Konsum reduzieren zu lassen.

Die breite Resonanz politischer und gesellschaftlicher Gruppierungen und gewichtiger Einzelstimmen – auch aus der Gruppe der Einzelhändler ‐ , die gegen einen verkaufsoffenen Sonntag sind, zeigen uns, dass wir hier erfreulicherweise keine „Einzelkämpfer“ in Sachen Sonntagsschutz sind.

Wenn angeführt wird, dass die Stadt Freiburg mit der Praxis, bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag durchgeführt zu haben, weitgehend alleine dastehe, so liegt das daran, dass hier unter der Woche im Vergleich zur umliegenden ländlichen Region von Montag bis Samstag (inklusive zweier „Megasamstage“ im Jahr) beste Einkaufsmöglichkeiten bestehen und somit dieser einmalige verkaufsoffene Sonntag zum Imagegewinn und zur Erhöhung der Attraktivität der Stadt schlichtweg aus unserer Sicht nicht nötig ist

Hier sehen wir die Rolle Freiburgs eher in der gegensätzlichen Bedeutung: Gerade weil bisher kein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird, geht ein Aufmerksamkeitseffekt weit über die Region aus, dergestalt, dass ein positives Stadtbild, die Vitalität und die Anziehungskraft Freiburgs auch ohne diese kommerzielle Form zu erzielen sind. Warum kann sich Freiburg nicht auch hier selbstbewusst „eigen“ und damit profiliert verhalten? Damit wird Freiburg in aller Munde sein als Stadt, die auch weiterhin den Sonntag vor einer ökonomischen Verzweckung bewahrt.

Schließlich gilt hinsichtlich des angeführten Argumentes, Vertreter der Bistumsleitung hätten im Zuge der Planungen zum Papstbesuch und den damit verbundenen Umsatzausfällen keine Einwände gegen die von Seiten der Vertreter der Stadtverwaltung geäußerten Überlegungen zur Durchführung eines Verkaufssonntags erhoben, dass – und darauf hat die Bistumsleitung selbst mehrmals hinweisen lassen – in dieser Frage rechtlich allein die Ebene des Stadtdekanates, katholisch wie evangelisch, verantwortlich ist. Daher hat diese im Protokoll in unmittelbarer Situation genannte Meinung von Seiten des Ordinariates für unsere Einschätzung keine Relevanz, wenn wir auch bedauern, dass es hierdurch zu Irritationen im Verhältnis der Stadt sowie Gewerbetreibender zur katholischen Kirche gekommen ist.

Wir können nachvollziehen, dass ein Mega‐Ereignis wie ein Papstbesuch neben mancherlei Einschränkungen auch Umsatzeinbußen mit sich bringt. Allerdings ist es verwunderlich, dass im Vorfeld dieses Ereignisses immer wieder die geradezu unbezahlbaren Chancen und Potentiale dieses „Jahrhundertevents“ für das Stadtmarketing betont wurden, um dann hinterher primär die eventuellen wirtschaftlichen Einbußen einzelner Gewerbetreibender am Samstag des Papstbesuches in den Mittelpunkt zu stellen. Dies passt aus unserer Sicht nicht zusammen.

Wir möchten Sie nun bitten, unsere Argumente vor Ihrer Stimmabgabe eingehend zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Engelhardt, Evangelischer Stadtdekan
Wolfgang Gaber, Katholischer Stadtdekan

(Presseinfo: Günter Hammer, Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Freiburg vom 10.02.2012)

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