Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung
Schweiz - -
21. Feb 2012 - 10:53 UhrUmsatzsteuer auf Parkgebühren in Tiefgarage auch für Kommune - Bundesfinanzhof: Andersbehandlung öffentlich-rechtlicher Träger würde zu erheblicher Wettbewerbsverzerrung führen
| (D-AH) - Treibt eine Kommune für das Zeit-Parken zumindest auf einem Teil der Stellplätze einer öffentlichen Tiefgarage Gebühren ein, hat sie für diese Einnahmen wie jedes andere Unternehmen auch die Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen. Dass die Gemeindeverwaltung nach eigenem Bekunden mit dem Einsatz der Park-Uhren nur den Verkehrsfluss steuern will und damit allein ihrer hoheitlichen Aufgabenpflicht nachkommt, ist dafür irrelevant. Dabei kommt es nämlich nicht auf die fehlende Absicht an, mit den Parkuhren in Verbindung mit einer öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Das hat jetzt in letzter Instanz der Bundesfinanzhof entschieden (Az. V R 1/11). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, warf das Finanzamt der zur Steuerzahlung veranlagten Gemeinde vor, mit der Parkraumbewirtschaftung in der Tiefgarage einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten. "Dazu zählen nach dem Umsatzsteuergesetz tatsächlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren Einrichtungen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen - wobei laut Gesetzestext ausdrücklich kein Gewinn angestrebt werden muss", bestätigt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die Kommune mag mit der "Umwidmung" eines Teils der Stellplätze in ihrer Tiefgarage zwar auf hoheitlicher Grundlage gehandelt haben. Doch nach Auffassung des Bundesfinanzhofes würde die Andersbehandlung des öffentlich-rechtlichen Betreibers als steuerbefreiter Nichtunternehmer zu einer bedeutenden Wettbewerbsverzerrung hinsichtlich ähnlicher entgeltlicher Parkeinrichtungen mit privatem gewerblichen Charakter führen. Das sei rechtlich nicht vermittelbar. Zumal sich die Stellplätze in einer nicht unmittelbar dem allgemeinen Verkehrsraum zuzuordnenden Tiefgarage wie dieser klar von den dagegen "hoheitlich" mit Parkuhren bewirtschafteten Straßenflächen abgrenzen. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline AG, Nürnberg, vom 21.2.12) >>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen. Info von Medieninformation (03) Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung. P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends! |


- Anzeigen
- Sexau: Zur Spargelzeit WMF-Spargeltopf für nur 49,95 € >> Haushaltswaren Wolfsperger
- Teningen: Neu im Sortiment: Seifen und Handcreme von Panier des Sens ++ Schminktäschchen in vielen Mustern und Farben. Jedes ein Unikat! > N02 Landhaus Nostalgie
- Denzlingen: Wellness-Ganzkörpermassagen für 40 Euro > Reiki -Oase
- Kenzingen: Traumhaft schöne Nachtwäsche bei Stöcklin Wäsche und mehr…
- Tipps der Woche


- Klick-Tipps!
-
Maurer GmbH
Maria-Sand-Straße 19, 79336 Herbolzheim, Tel. 07643 / 216, Fax 07643 / 4425
Zaubergarten Bezaubernde Floristik
Mundinger Straße 17, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 / 41413, Fax 07641 / 41413
TEO Versicherungsmakler GmbH
Denzlinger Straße 9, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 - 934497, Fax 07641 - 934498, e-mail: backoffice@teo24.de- Buderer Elektrotechnik OHG
Frank Buderer, Reetzenstraße 4, 79331 Teningen, Tel. 07641/ 515 83, Fax 07641/ 548 82, info@elektro-buderer.de, www.elektro-buderer.de
MayDay – Mode und Accessoires
Silvia May, Kreuzmattenstraße 19, 79276 Reute, Mobil 0160 / 6303526, Fax 0180 / 50065344975
-
















© 2004-2012 by regiotrends.de






























