RegioTrends

Die Internetzeitung für Straßburg - Freiburg - Basel - Schwarzwald
Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung

Gesamte Regio - -

15. Feb 2012 - 12:23 Uhr

Straßenbauamt haftet für zu tief gelegenen Gullyschacht - Richter: Ortskundige Passantin hätte aber besondere Vorsicht walten lassen müssen

Nürnberg (D-AH) - Macht der Höhenunterschied zwischen einem Gullydeckel und dem normalen Straßenbelag gefährliche 15 bis 20 cm aus, haftet das zuständige Straßenbauamt, wenn sich an diesem Loch ein Passant verletzt. Allerdings muss das Opfer die Hälfte der Schuld selbst mittragen, wenn es als Ortskundiger die Bauarbeiten an der Gefahrenstelle gekannt und sich dort trotz Dunkelheit nicht mit besonderer Vorsicht bewegt hat. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden (Az. 10 U 3/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war an der Unglücksstelle der Fahrbahnbelag erneuert und ein Regenentwässerungsschacht angelegt worden. Der dabei entstandene extreme Höhenunterschied zwischen dem Gullyeinlauf und dem Fahrbahnniveau entsprach allerdings weder den normalen Verkehrsbedürfnissen noch den Straßenbauvorschriften. Und es passierte, was passieren musste: Eine Frau, deren Auto vor dem Gully stand, machte sich zu spätabendlicher Stunde am Kofferraum zu schaffen, trat dabei in eben das Loch, knickte sich den Fuß um und verletzte sich derart, dass für immer Beschwerden im Bereich des Mittelfußes bzw. der Fußwurzelknochen zurückbleiben werden.

Dafür sprach ihr das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu, das die Trägerin der Straßenbaulast zu zahlen hat. "Diese nämlich hat die ihr obliegende Amtspflicht verletzt, den untypischen Höhenunterschied zwischen dem Gullyeinlauf und dem normalen Straßenniveau zu beseitigen oder wenigstens davor zu warnen", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Naumburger Urteilsspruch.

Für diesen eher verhaltenen Geldbetrag berücksichtigen die Richter ausdrücklich, dass der Frau als Ortsansässige die Bauerarbeiten an der Stelle, wo sie ihr Auto abgestellt hatte, zur Genüge bekannt gewesen waren und sie in der Dunkelheit nicht genau erkennen konnte, wo sie hintrat. Beides aber hätte sie veranlassen müssen, den Bereich als gefährlich einzustufen und beim Auspacken des Kofferraums besonders vorsichtig vorzugehen - was sie jedoch nach eigenem Bekunden nicht tat.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg vom 15.02.2012)

Mehr? Hier klicken -> www.anwaltshotline.de

>>> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!" anzeigen.

Info von Medieninformation (1)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei RegioTrends! Oben auf den roten Namen hinter „Info von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Mister Wong Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg
RT-Lokalzeitung > alles aus IHREM Ort!

Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald