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10. Feb 2012 - 13:26 Uhr

Thermografie – und dann? - Mit Wärmebildaufnahmen immer zum Experten

Energie ist teuer. Es lohnt sich also, Schlupflöcher aufzuspüren, durch die Wärme vom Inneren eines Gebäudes nach draußen entweicht. Diese können durch eine Thermografieaufnahme sichtbar gemacht werden.

Die bei Nacht und Minusgraden mit einer Infrarot-Kamera erstellten Bilder decken undichte Fenster, Heizkörpernischen sowie ungedämmte Rollladenkästen oder einen schlechten energetischen Zustand des Daches oder der Fassade auf. Die Aufnahmen liefern konkrete Hinweise, ob und an welchen Gebäudeteilen sich eine Modernisierungsmaßnahme lohnt.

Damit Verbraucher tatsächlich etwas von der Aufnahme haben, muss die Thermografie-Aufnahme natürlich professionell durchgeführt werden. Hausbesitzer sollten deshalb darauf achten, einen qualifizierten Gebäude­thermografen zu beauftragen. Beispielsweise sollte eine Kameratechnik mit einer Auflösung von mindestens 300 x 200 Pixeln und einer thermischen Empfindlichkeit kleiner als 0,08°C eingesetzt wird. Erst dann erhalten sie aussagekräftige und detaillierte Aufnahmen.

Aber: „Ohne fachliche Erläuterung und Bewertung sind die Thermografien kaum mehr als schöne bunte Bilder“, betont Kerstin Thomson, Energie­expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Auswertung der Bilder erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung. Daher ist eine Bewertung der Aufnahmen durch Experten, z.B. durch die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sinnvoll. Denn hier können anhand der vorliegenden Bilder ganz konkrete Empfehlungen zur Wärmesanierung geben werden.

Fragen zu Thermografie-Aufnahmen, Sanierungsmaßnahmen oder Fördermöglichkeiten beantwortet Ihnen die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 10.02.2012)

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