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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

22. Feb 2012 - 15:44 Uhr

Anlässlich der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsradikaler Gewalt am 23. Februar in Berlin: Oberbürgermeister Salomon ruft Stadtverwaltung, städtische Gesellschaften und die Bürgerschaft zu einer Schweigeminute am Donnerstag um 12 Uhr auf

Am heutigen Donnerstag (23. Februar) findet um 10.30 Uhr im Berliner Konzerthaus am Gendarmenmarkt die zentrale Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsradikaler Gewalttaten statt, zu der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Angehörige der Opfer sprechen werden, die von rechtsradikalen Terroristen ermordet worden sind.
Zu diesem Anlass hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann als Schirmherr mehrerer Gedenkveranstaltungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zu einer Schweigeminute am Donnerstag, 23. Februar, um 12 Uhr in allen Landesbehörden und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg aufgerufen.

Für die Stadt Freiburg unterstützt Oberbürgermeister Dieter Salomon den Aufruf des Ministerpräsidenten sowie des Deutschen Städtetags und appelliert an alle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften, mit einer Schweigeminute am Donnerstag um 12 Uhr ein Zeichen der Trauer und des Mitgefühls sowie für Toleranz und Verständigung zu geben.

Dieter Salomon ruft auch die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mit einem kurzen Innehalten ein Signal gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu setzen: „Die Mordserie rechtsradikaler Gewalttäter hat zehn Menschenleben gekostet und ein unvorstellbares Maß an Hass, Verblendung und Gewalt offenbart. Das Mitgefühl aller Bürgerinnen und Bürgern gilt den Angehörigen. Anlässlich der Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch 2002 und im Herbst 2011 haben die Freiburgerinnen und Freiburger 2002 gezeigt, dass für rechte Ideologien und Gewalttäter kein Platz in unserer Stadt sein darf. Mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer wollen wir dieses Signal erneuern und bekräftigen!“

(Pressemitteilung der Stadt Freiburg vom 22.2.12)

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