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Kreis Lörrach - Lörrach

20. Feb 2012 - 16:57 Uhr

Stadt Lörrach appelliert den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen

Bei der Stadt Lörrach gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Hundehalter oder Führer von Hunden die Notdurft ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß entsorgen. Gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Lörrach ist abgelegter Hundekot aber unverzüglich zu beseitigen, ansonsten droht durch die Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße. Die Bezahlung von Hundesteuer entbindet nicht von der Pflicht die tieri-sche Notdurft zu entfernen.

Damit in Lörrach Menschen und Hunde problemlos miteinander leben können, appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundehalter und Hundeführer, unterschiedliche Hinweise und Regeln zu beachten. Hunde dürfen öffentliche Verkehrsflächen, Grün- und Erholungsanlagen, Feldwege oder fremde Vorgärten nicht verschmutzen. Dennoch abgelegter Hundekot ist samt Tüte unverzüglich zu beseitigen. Dafür sind im gesamten Stadtgebiet sogenannte „Robi-Dog-Spender“ aufgestellt, wo Hundehalter oder Hundeführer kostenlos Hundekottüten erhalten können, um diese in je-dem öffentlichen Mülleimer zu entsorgen. Eine praktische Variante für den Transport zum nächsten Mülleimer stellt es hierbei dar, die Hundekottüten an die Hundeleine zu binden.

Liegengelassener Hundekot auf Gehwegen oder auf Grün- und Erholungsflächen beeinträchtigt das Erscheinungsbild der Stadt Lörrach erheblich und eine Gefährdung der öffent-lichen Sicherheit entsteht. Zudem verbreitet sich bei warmem Wetter ein unangenehmer Geruch. Nicht entsorgter Hundekot und auch das Ablegen von Hundekottüten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Die Gemeindevollzugsbediensteten sind angehalten, dies verstärkt zu kontrollieren und gegebenenfalls auch gebührenpflichtige Verwarnungen zu erteilen. Die Stadt Lörrach bedankt sich bei allen Hundehaltern oder Hundeführern, die mit gutem Beispiel vorangehen und dadurch zeigen, dass ein unkompliziertes Miteinander von Mensch und Hund möglich ist.

(Presseinfo: Steffen Adams, Volontär, Stadt Lörrach, vom 20.2.12)

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