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Ortenaukreis - Offenburg

20. Feb 2012 - 12:32 Uhr

Weitere Befragung im Nachgang zu Zensus: Erhebungsstelle im Landratsamt Ortenaukreis klärt Unstimmigkeiten

Im Rahmen der Volksbefragung Zensus startet voraussichtlich Ende Februar eine Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Hierauf weist die Erhebungsstelle im Landratsamt Ortenaukreis hin, die diese derzeit noch vorbereitet.

Die zu klärenden Unstimmigkeiten haben sich aus dem Vergleich der Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung und der Melderegisterdaten ergeben. Diese Klärung ist für die korrekte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen unbedingt erforderlich. Diese neuerliche Befragung findet in der Regel nur in Einfamilienhäusern in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt. Im Ortenaukreis werden etwa 6500 Personen an knapp 2300 Anschriften noch befragt. Für die Befragungen werden, wie bei der Haushaltsstichprobe, Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Erhebungsbeauftragtenausweis ausweisen können, eingesetzt.

Zur Klärung der Unstimmigkeiten werden folgende Daten erhoben: Name, Anschrift, Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen im Haushalt sowie Staatsangehörigkeit. Die Angaben müssen sich alle auf den Zensusstichtag, den 9. Mai 2011, beziehen. Für jedes Haushaltsmitglied ist ein Fragebogen auszufüllen. Es besteht Auskunftspflicht.

Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten das Rückspielverbot. Das heißt, es werden keine Informationen an andere Behörden zurückgespielt, auch nicht an die Einwohnermeldeämter.

(Presseinfo: Ursula Moster, Landratsamt Ortenaukreis, vom 20.2.12)

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