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Ortenaukreis - Offenburg

15. Feb 2012 - 12:05 Uhr

Bäume und Sträucher jetzt prüfen!

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September weder entfernt oder abgeschnitten noch auf den Stock gesetzt werden. Auch Bäume mit Nestern bzw. brütenden Vögeln dürfen während der Vegetationszeit nicht beseitigt werden. Hierauf weist die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis, hin.

Auf gärtnerisch genutzten Grundflächen wie Haus- und Ziergärten sowie öffentlichen und privaten Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfen ist es ganzjährig zulässig Bäume zu beseitigen, wenn sie nicht wild lebenden Tieren als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dienen. Bäume, die entweder als Naturdenkmal oder nach einer gemeindlichen Baumschutzsatzung geschützt sind, dürfen ebenfalls nur vor dem 1. März beseitigt werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten besondere Vorschriften. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, sind ganzjährig verboten. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung von der Untere Naturschutzbehörde einzuholen. Auskünfte erteilt Tina Wörner unter Tel. 0781 805 1222.

(Presseinfo: Ursula Moster, Pressestelle, Landratsamt Ortenaukreis vom 15.02.2012)

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